Updated: Jan 31, 2024
Das deutsche Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und damit zusammenhängende Umweltverstöße in ihren eigenen Betrieben und bei ihren direkten Zulieferern zu erkennen, zu adressieren und zu verhindern bzw. zu beheben.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen große in Deutschland agierende Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Sozial- und Umweltstandards über die gesamte Lieferkette hinweg überwacht werden. Mit diesem Gesetz werden die deutsche Unternehmen im ersten Schritt verpflichtet, Menschen und die Umwelt zu schützen, die durch ihre globalen Lieferketten beeinträchtigt werden.
Die Regelungen gelten zunächst für rund 600 deutsche Unternehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK) hatte die ursprünglich geplante Untergrenze von 500 Beschäftigten wegen der befürchteten negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft abgelehnt.
Das Gesetz gilt für jede Tätigkeit, die die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen umfasst – unabhängig davon, ob die Tätigkeit in Deutschland oder an einem ausländischen Standort ausgeübt wird. Zu den 3.000 Beschäftigten zählen Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit.
Die großen Unternehmen sollten mit ihrem Verhaltenskodex ihre Zulieferer nach besten Kräften zur Einhaltung der Vorschriften bewegen. Die Einhaltung der Meldepflichten hängt von der aktiven Unterstützung und dem Engagement bzw. der Verpflichtung der direkten Lieferanten (Stufe 1) und in einigen Fällen auch von den Lieferanten der Stufe 2 ab. Die Strafen bei Verstößen sind hoch.
Wie ein Unternehmen handeln muss, hängt ab von:
Das Gesetz zielt darauf ab, dass Unternehmen eine kontinuierliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht sicherstellen. Die Pflicht zur Einhaltung der Umweltvorschriften soll in erster Linie schädliche Auswirkungen auf Menschen verhindern.
Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Risiko-, Governance- und Compliance-Prozesse aktualisieren bzw. anpassen. Es gilt zu ermitteln, wo Menschenrechts- und Umweltrisikobereiche bestehen. Dies gilt nicht nur für ihre eigenen Geschäftstätigkeiten, sondern auch für Geschäftstätigkeiten entlang der erweiterten Lieferkette. Zu den Risiken, mit denen sich die Unternehmen auseinandersetzen müssen, gehören die international anerkannten Menschenrechtskonventionen:
„Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren. Das Gesetz legt die notwendigen Präventiv- und Abhilfemaßnahmen fest, schreibt Beschwerdeverfahren vor und verlangt regelmäßige Berichte. Die Sorgfaltspflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich eines Unternehmens, für die Handlungen eines Vertragspartners und für die Handlungen anderer (indirekter) Lieferanten. Das bedeutet, dass die Verantwortung eines Unternehmens nicht mehr am eigenen Werkstor endet, sondern entlang der gesamten Lieferkette gilt.“
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Auf Grundlage der Analyse aktueller Risiken müssen die Unternehmen geeignete Präventiv- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Für die Beschaffung bedeutet das, die Prozesse der Lieferantenauswahl und -überwachung zu überprüfen und einen klaren Kommunikationsprozess mit definierten Verhaltenskodizes für die Lieferanten zu implementieren.
Die Unternehmen müssen in einer Erklärung zu ihrer Menschenrechtsstrategie ihr Verfahren zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt festlegen. Die Strategie sollte auch das Verfahren zur Behebung von Verstößen gegen Menschenrechte und die Umwelt festlegen.
Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass Betroffenen die Möglichkeit haben, eine formelle schriftliche Beschwerde einzureichen, um das Unternehmen auf bekannt gewordene Menschenrechts- oder Umweltverletzungen aufmerksam zu machen.
Jährlich ist ein Bericht über den Stand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Dieser Bericht muss auch der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Eine staatliche Behörde wird die Einhaltung der neuen Anforderungen bei jedem Unternehmen überwachen.
Im wichtigen ersten Schritt gilt es, den aktuellen Ist-Zustand zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Datenbank des Unternehmens die erforderlichen Basisinformationen enthält. Gefordert ist eine vollständige Liste der direkten Lieferanten, einschließlich deren Standorten und Kontaktdaten, der Art ihrer Geschäfte und der Arbeitnehmerprofile.
"Wir sehen, dass die großen deutschen Unternehmen dieses neue Gesetz und seine Anforderungen sehr ernst nehmen. Die Unternehmen erheben Informationen von ihren Zulieferern, um die aktuelle Situation zu verstehen. Nachdem dieser obligatorische Schritt vollzogen ist, fragen sich die Unternehmen in der Regel: Wie können wir diese Daten für den Geschäftserfolg nutzen, welche Prioritäten setzen wir und wo fangen wir an? An diesem Punkt beginnt man sich in der Regel mit Procurement Analytics zu beschäftigen.“
- Jarkko Kerkola, Head of Sales & Business Development DACH
Der zweite Schritt besteht darin, eine Risikobewertung der einzelnen Lieferanten durchzuführen, beginnend mit den wichtigsten Partnern. Zu betrachten ist, wen diese Partner beschäftigen, wo sie ansässig sind und unter welchen Bedingungen deren Mitarbeiter arbeiten. Wander- bzw. Fremdarbeiter stellen ein besonderes Risiko dar.
Drittens: Informieren Sie Partner und Lieferanten über diese neue Gesetzgebung und deren Verpflichtungen Ihnen gegenüber. Lieferanten müssen bestätigen, dass sie die geltenden Arbeits-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften einhalten. Es sind entsprechenden Dokumente vorzulegen.
Das Gesetz definiert die Risiken beim Thema Menschenrechte sehr breit. Neben Kinder- und Zwangsarbeit deckt es auch die Bereiche Vereinigungsfreiheit, Ungleichbehandlung, Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, Landraub, Folter sowie grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ab.
Für Verstöße gegen die Sorgfalts- und Meldepflichten können je nach Art und Schwere des Verstoßes Geldbußen von bis zu 8 Mio. EUR verhängt werden. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. EUR können mit einer Geldbuße von bis zu 2 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt werden, wenn sie keine Abhilfemaßnahmen bei einem Direktlieferanten einleiten. Unternehmen können für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Mapping Ihres aktuellen Spend und der Lieferbasis sowie Identifizierung Ihrer wichtigsten Lieferanten
Identifizierung von Informationslücken in Ihrem Datenbestand
Kombination von Lieferantendaten mit verfügbaren Daten hinsichtlich Menschenrechts- und Umweltrisiken
Hinzufügen von Vertragsdaten zur Spend-Analyse, um Verstöße aufzudecken
Analyse der relevanten Menschenrechts- und Umweltrisiken in Ihrer eigenen Organisation
Identifizierung der Risiken bei Ihren Zulieferern über alle Abteilungen, Sektoren und Standorte hinweg
Identifizierung risikoreicher Hotspots innerhalb der Lieferantenbasis
Unterstützung der CSR-Strategie des Unternehmens durch Visualisierung des Upstream- CO2-Ausstoßes (Scope 3), B. pro Kategorie, Beschaffungsland und/oder Materialgruppe
Herausfinden: Wo sollte Ihr unmittelbarer und mittelfristiger Schwerpunkt liegen, um den Gesetzesanforderungen gerecht zu werden?
Suche nach dem nachhaltigsten Lieferanten jeder Kategorie
Möglichkeit: Kontrolle und effektive Verwaltung des kategoriespezifischen CO2-Fußabdrucks
Für weniger Emissionen und Risiken: Suche nach lokalen Alternativlieferanten in der Upstream-Logistik
Unterstützung der Abteilungen Supplier Relationship Management und Entwicklung durch Leistungsüberwachung und Berichterstattung
Messung und Abgleich der CSR-Strategieentwicklung anhand definierter Ziele
Lesen Sie hier Teil 1 der Serie "Nachhaltigkeit": What is sustainable procurement?
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Leiter Vertrieb und Geschäftsentwicklung (ehemaliger)
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